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innovationsberatung

Bayrisches Technologieförderprogramm Plus
Details zum Förderprogramm
Gefördert werden neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und wissensbasierte Dienstleistungen sowie in Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien. Zudem werden Technologievorhaben mit besonderer strategischer Bedeutung für Bayern sowie die Anwendung neuer Technologien in Unternehmen unterstützt.
Ihr Experte
Hans Faust
Spezialist für Anträge des Bayrischen Technologieförderprogramms

Im Detail Die Förderung richtet sich an zwei Arten von Vorhaben:
Entwicklungsvorhaben: Unternehmen mit bis zu 400 Mitarbeitern können eine Förderung beantragen, wenn das Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E) ein technisches und wirtschaftliches Risiko beinhaltet, in Bayern durchgeführt wird und zur wirtschaftlichen Leistungssteigerung oder zur Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze beiträgt.
Anwendungsvorhaben: Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sind antragsberechtigt.
Die Förderung erfolgt durch Darlehen oder Zuschüsse und kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen. Neben Personalkosten sind auch Sachkosten wie Material oder Forschungsaufträge förderfähig.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der experimentellen Entwicklung zuordenbar sein.
Es muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
Das Vorhaben sollte zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sein.
Es muss von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein.
Die wesentlichen Teile des Vorhabens müssen in Bayern durchgeführt werden.
Es muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
Das antragstellende Unternehmen muss:
Über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
Nachweislich Eigen- oder Fremdmittel in angemessenem Umfang zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen.
Wichtige Hinweise:
Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden, werden nicht gefördert.