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ZIM - Förderung
Details zum Förderprogramm
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, das darauf abzielt, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland zu stärken.
Es richtet sich an Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe sowie an kooperierende Forschungseinrichtungen.
Ihr Experte
Hans Faust
Spezialist für das ZIM Innovationsprogramm

Im Detail
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der freien Berufe, bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE), Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Markteinführung. Gefördert werden:
Einzelbetriebliche FuE-Projekte: Unternehmen führen eigenständig Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch.
Kooperationsprojekte: Unternehmen kooperieren mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, um gemeinsam FuE-Projekte zu bearbeiten.
Innovationsnetzwerke: Mindestens sechs Unternehmen und eine Netzwerkmanagementeinrichtung arbeiten zusammen, um Innovationsprozesse zu fördern.
Durchführbarkeitsstudien: Vorstudien und Tests zur Prüfung der Machbarkeit von FuE-Vorhaben, insbesondere für junge und kleine Unternehmen.
Leistungen zur Markteinführung: Unterstützung bei der Einführung innovativer Produkte oder Verfahren auf dem Markt, einschließlich Innovationsberatung, Messeauftritten sowie Produktdesign und Vermarktungsstrategien.
Besonderheiten
Internationalisierung: Bei Kooperationsprojekten können auch ausländische Partner teilnehmen, sofern diese ihre Finanzierung selbst sicherstellen, beispielsweise durch nationale Fördermittel ihres Landes. Zur Unterstützung der Internationalisierung existieren bilaterale Ausschreibungen und Netzwerke mit europäischen und außereuropäischen Staaten.
Förderung von Forschungseinrichtungen: Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten können im Rahmen von Kooperationsprojekten gefördert werden.
Leistungen zur Markteinführung: Zusätzlich zur FuE-Förderung können Unternehmen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie Innovationsberatung, Messeauftritte sowie Produktdesign und Vermarktungsstrategien erhalten, sofern sie in direktem Zusammenhang mit bewilligten FuE-Projekten stehen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten können in Kooperationsprojekten ebenfalls gefördert werden.
Ebenfalls antragsberechtigt sind weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Einzelprojekte) bzw. weniger als 1000 Mitarbeitern (Kooperationsprojekte)
Förderquote: Abhängig von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 % und 45 % für Einzelprojekte sowie zwischen 30 % und 60 % für Kooperationsprojekte. Forschungspartner werden zu 100% gefördert.
Förderfähige Kosten
Einzelprojekte: Bis zu 690.000 Euro pro Projekt.
Kooperationsprojekte: Bis zu 560.000 Euro pro Unternehmen und 280.000 Euro pro Forschungseinrichtung
Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Das Vorhaben kann nach Antragseinreichung auf eigenes Risiko begonnen werden, ohne auf die Bewilligung zu warten.